Obwohl das Studium in Deutschland im Allgemeinen gebührenfrei ist, wie es in der Verfassung verankert ist, müssen Studierende noch ihren Alltag und Ihr Studienmaterial finanzieren. Neben der Suche nach einem Studentenjob, der auch für Studierende aus dem Ausland möglich ist, gibt es eine breite Palette von Fördermöglichkeiten und Stipendien für Studierende. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist das bekannteste Förderinstrument des Bundes, das deutschen Studierenden zur Verfügung steht, die bestimmte Anforderungen erfüllen.
Obwohl das Studium in Deutschland im Allgemeinen gebührenfrei ist, wie es in der Verfassung verankert ist, müssen Studierende noch ihren Alltag und Ihr Studienmaterial finanzieren. Eine Reihe von Stiftungen bietet Stipendien für Studierende auf verschiedenen Ebenen, in verschiedenen Bereichen und aus unterschiedlichen kulturellen und soziodemografischen Hintergründen an. Eine Übersicht über die verschiedenen Optionen ist online zu finden.
Die deutsche Verfassung gewährt kostenlose Bildung als Grundrecht. Daher fallen bis auf eine kleine Semestergebühr, die ein Regionalverkehrsfahrkarte beinhaltet, keine Studiengebühren an. Die Lebenshaltungskosten in Deutschland sind im Vergleich zu anderen europäischen Länder recht angemessen. Wohngemeinschaften in der Innenstadt sind ab 300 EUR pro Monat verfügbar. Lebensmittel in Deutschland kosten im Durchschnitt 30 % weniger als in Frankreich, Großbritannien oder den USA.
Gerade für Studierende, die ihr Studium unabhängig ohne finanzielle Unterstützung durch Dritte finanzieren müssen, sind Studentenjobs eine gute Möglichkeit, frühzeitige Forschungsqualifikationen mit praktischen finanziellen Vorteilen zu verbinden. Studentische Hilfskräfte können von Studierenden noch vor dem ersten Studium (BSc) besetzt werden. HIWIs arbeiten in der Regel bis zu 10 Stunden pro Woche und die entsprechenden Stellen werden von einzelnen Professoren oder Arbeitsgruppenleitern angeboten.
Internationale Studierende dürfen innerhalb bestimmter Grenzen und/oder nach den spezifischen Vorschriften ihrer Stipendienstiftung arbeiten. EU-Bürger und alle Studierenden mit unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung können bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten (ohne ihren Studentenstatus zu verlieren und die damit verbundene Senkung der Gebühren für die Sozialversicherung). Alle anderen Nationalitäten können bis zu 120 Tage (oder 240 Halbtage) pro Jahr ohne Einschränkung des Berufsfeldes arbeiten.